Pfarre und Wallfahrt Maria Dreieichen

Liebe Besucherin, Lieber Besucher unserer Homepage!

Vorläufig findet sich hier als Unterseite des Stiftes Altenburg die Homepage der Basilika Maria Dreieichen.

Wir arbeiten daran, diese Seite auch wieder als eigenständigen Webauftritt zur Verfügung zu haben. Bis dahin finden Sie hier alle relevanten Infos zu den Gottesdiensten und den Aktivitäten in der Pfarre Maria Dreieichen.

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Hier finden Sie die Gottesdienstordnung

Wir freuen uns auf Ihren/Deinen "realen" Besuch bei einem der Gottesdienste.

Das Team im Pfarrhof

Pfarre Maria Dreieichen

Wallfahrtsbasilika Maria Dreieichen
Maria Dreieichen

Zum Dank für eine Gebetserhörung stellte im Jahre 1656 der Horner Kürschnermeister Matthias Weingartner eine Pieta aus Wachs bei einer dreistämmigen Eiche am Molderberg zur öffentlichen Verehrung auf. 1680 schnitzte Matthias Sturmberger aus Horn das heutige Gnadenbild der schmerzhaften Mutter Gottes aus Lindenholz. Im Jahre 1740 wurde dem Stift Altenburg die Wallfahrtsseelsorge in Maria Dreieichen übertragen. Um den großen Andrang der Wallfahrer bewältigen zu können, errichtete man zwischen 1744 und 1756 die prachtvolle barocke Kirche mit dem großen Kuppelfresko von Paul Troger. Erst 1782 wurde Maria Dreieichen eine selbständige Pfarre. 1957 feierte man die Erhebung zur päpstlichen Basilika minor.

Zur Pfarrgemeinde gehören derzeit die Ortschaften Maria Dreieichen, Mörtersdorf, Mold und Zaingrub.
Mit Ende des Jahres 2018 umfasst die Pfarre 432 Katholiken.

Patrozinium:

Hl.Gottesmutter Maria zu den sieben Schmerzen

Pfarrer:

p.michael hüttl osb

T +43 (0)2982-8253 oder
T +43 (0)2982-3451-42 (Stift)

p.michael@stift-altenburg.at oder 
pfarramt@basilika-maria-dreieichen.com

Pfarrsekretärin:

Petra Hackl
Montag und Freitag
8:00 bis 11:00 Uhr

Organisation Wallfahrten

Annemarie Honeder
(Organisation Sakristei, Wallfahrten, Haushalt,...)

T +43 (0)2982-8253
pfarramt@basilika-maria-dreieichen.com

Gottesdienstordnung:

Montag keine hl. Messe!

Sommerordnung: 

Vom 1. Sonntag im April bis zum letzten Sonntag im Oktober

Sonntag und Feiertag:
8.00 Uhr und 10.00 Uhr

Winterordnung: 

Vom 1. November bis zum letzten Sonntag im März

Sonntag und Feiertag: 
8.30 Uhr und 10.00 Uhr